Besonderheiten Resthof Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein will morgen! Zukunftsfähig mit klarem Bekenntnis zu Natur und Umwelt, mit Blick auf die großen Veränderungen, die auf das Küsten-Bundesland zukommen: Das ist der Kurs. Menschen einbeziehen, die ihr Zuhause in der Vielfalt der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft gefunden haben, gekoppelt mit einer nachhaltigen Wirtschaft und Industrie, die Mensch und Natur achtet: Das ist der Kurs. Um dabei möglichst wenige Zielkonflikte entstehen zu lassen, bildet der Landesentwicklungsplan (LEP) die Grundlage der vielschichtigen Entwicklungen in Schleswig-Holstein. In ihm werden alle Maßnahmen, samt Zielstellungen zusammengefasst, die Schleswig-Holstein zukunftsfähig machen sollen – von Verkehrsinfrastruktur bis Klimafolgenanpassung. Insbesondere die Gegenden in und um Kiel, den Kreis Plön oder auch die Probstei allgemein, um einige zu nennen, sind aufgrund ihrer touristischen Bedeutung im LEP zu finden.
Resthöfe Scheslwig-Holstein: Bau und Umnutzung
Wohl auch um die Attraktivität des Bundeslandes für potenzielle Einwohner, Investoren, Bürger zu erhöhen, trumpft das Land mit einigen vereinfachenden Maßnahmen auf. Seien es modernisierende Anpassungen für den nervenschonenden Umgang mit Bürokratie auf beiden Seiten oder Möglichkeiten zur erhöhten Nachhaltigkeit: Diese Mischung kann ein positiver Ansatz sein.
Außen- und Innenbereich
Entsprechend LEP sind einer der wichtigen Grundpfeiler und ein zentrales Prinzip die Wahrung und das Leben von Umwelt- und Naturschutzprinzipien. Ein Aspekt, bei dem dieser Punkt eine wichtige Rolle spielt, ist die Bevorzugung des Innen- vor dem Außenbereich. Heißt: Innerhalb der Ortsschilder sind den Möglichkeiten kaum Grenzen gesetzt. Außerorts muss etwas mehr geprüft werden.
Flächenschonung ist hier ein Hauptfaktor. Im Innenbereich sind ein Großteil der Flächen in der Regel bereits erschlossen oder bebaut – einigermaßen optimierte Nutzung. Um- und Ausbauten, vor allem aber Neubauten „recyceln“ sozusagen die dicht genutzte Fläche. Wenn im Außenbereich ein Hof, vielleicht auch eine kleine Ansammlung von drei Häusern steht und dort Neuansiedlung, Neubau- also Ausweitung passiert, wird potenziell mehr Fläche eingenommen. Wo der Flächenschutz, in Verbindung mit verschiedenen anderen Zielen des Umwelt- und Naturschutzes, auf der einen Seite steht, spielen auf der anderen Seite bspw. das Interesse an der Nutzung von Gebäudebestand, sowie die Belebung und Pflege der Kulturlandschaft eine Rolle. Für Resthof-Interessierte ist das ein wesentlicher Faktor bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Aufgrund unserer langen Erfahrung auf dem regionalen und lokalen Markt können wir Ihnen wertvolle Informationen bieten, vielleicht sogar den Zugang zu Ihrem Traum-Hof.


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Die 7-Jahres-Frist zur Gebäudenutzung
Die Weiternutzung des Gebäudebestands, im Außenbereich soll bspw. durch die quasi Abschaffung der 7-Jahres-Frist unterstützt werden. Bis vor kurzem war es üblich, dass Gebäude und Einrichtungen auf Bauernhöfen, Höfen im Allgemeinen, lediglich sieben Jahre leer stehen und ungenutzt bleiben durften, bevor sie als nicht mehr erhaltenswürdig oder baulich nutzbar galten – Privilegierung von Höfen im Außenbereich. Eine Weiternutzung war dann unmöglich. Anstelle der Festsetzung einer anderen Deadline ist es in Schleswig-Holstein zeitlich unbegrenzt möglich die Bausubstanz zu nutzen. Umnutzungen, Umbauten, Sanierungen und dergleichen sind möglich, wenn:
- sie genehmigt,
- dem öffentlichen Interesse und dem Natur- und Umweltschutz nicht entgegenstehen,
- die Gebäude und Einrichtungen vorhanden sind
- die Gebäude baurechtlich als sicher und standfest abgenommen wurden,
- die Gebäude in irgendein einer Form wiederherstellbar sind,
- die Flächen bereits erschlossen sind.
Die 7-Jahres-Frist verlängert also den Zeitraum, in dem Bauernhöfe und Resthöfe weiter genutzt werden können. Die Flexibilisierung der Anforderungen an Altgebäude ergänzt die Wirkkraft der Maßnahme.

Genehmigungsfiktion bei Antragstellung
In Ergänzung dazu sorgen vereinfachte Genehmigungsverfahren dafür, dass Arbeiten an einem Hof potenziell eher beginnen können. Wichtig ist, dass diese Vereinfachung vorrangig für den Innenbereich gilt, jedoch in der Wirkung ausstrahlt. Dafür soll die Genehmigungsfiktion sorgen - § 72 Absatz 3 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein. Die meint im Grunde: Drei Monate nichts gehört vom Amt. Los geht’s! Geprüft und gegebenenfalls nachgefordert wird trotzdem. Allerdings gilt ein Bauvorhaben in der Fiktion als genehmigt, wenn:

- das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
- ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren angewendet wird (§ 63 LBO SH),
- alle Unterlagen vollständig und korrekt sind (Vollständigkeitsfiktion),
- keine Widersprüche anderer Behörden vorliegen. (z. B. Brandschutz, Umwelt)
Dadurch ergeben sich buchhalterische, wie auch direkt spürbare Vorteile für das Projekt Resthof – von mehr Planungssicherheit, bis hin zu Kostenersparnissen. Für potenzielle Käufer und Verkäufer sind das gute Argumente, wenn es um Verhandlungen um einen Resthof geht. Eine professionelle Immobilienbewertung kann hilfreich sein, um alle Daten, Argumente, Fakten greifbar zu machen.

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Natur- und Umweltschutz in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein als Flächenbundesland, mit mäßig dichter Bebauung, einem hohen Anteil an Höfen und großflächigen Naturgebieten ist sich seiner Verantwortung bewusst. In Sachen Natur- und Umweltschutz sind über den LEP eine Vielzahl an Regelungen und Tools eingeführt worden, um die teils großen und schwer zu fassenden Ziele auf allen Ebenen verfolgen zu können.
Anpassung Klimafolgen in Schleswig-Holstein
Die Vorbereitung auf eine Zukunft mit verändrten Wetterverhältnissen ein übergeordnetes Ziel, dass sich in vielerlei Hinsicht in den Maßnahmen des LEP bemerkbar macht: Flächenschonung, Mobilitätsstrategie, Wärme- und Stromerzeugung oder auch Umwelt- und Naturschutz. Die Gefahr, sich erdrückt zu fühlen von den Begriffen Klimaanpassung und Küstenschutz, die sich leicht der Realität und Wahrnehmung des Alltags entziehen, kann so wirksam vermindert werden. Nicht nur für das Land Schleswig-Holstein, sondern auch für dessen Einwohner, Immobilienbesitzer, Resthof-Interessierte ist das von Vorteil. Bei der Planung eines Resthof-Konzepts in einem touristischen Gebiet für Aktivurlauber können so Überlegungen angestoßen werden wie: Wenn die Fahrrad- und Wanderroute am Grundstück vorbeiführt, wir einen Autormaten für Fahrradersatzteile aufstellen,

die neuen Obstbäume auf der Fallobstwiese erst einmal die alten ergänzen und sich Menschen, sowie Tiere frei bedienen können, wenn die Wiese durch Schafe beweidet wird und sich in den abgestorbenen Baumresten Insekten ansiedeln können, bleiben vielleicht spontan Aktivurlauber über Nacht, nutzen eines der Zimmer oder schlafen im Zelt auf unserem Grundstück - und wir haben Kulturlandschaft und Natur erhalten.
Resthof und Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein
Zwei der vielzähligen Motive dürften der touristische Einfluss auf Schleswig-Holstein und der Schutz der lang gewachsenen Kulturlandschaft sein. Die hohe Dichte an sich überschneidenden, großen Schutzgebieten und der weite Küstenbereich sorgen dafür, dass der Arten- und Biotopschutz mit all seiner Komplexität mit viel Engagement verfolgt wird.
Landwirte und Resthof-Besitzer, gerade im Außenbereich spielen als Stakeholder eine wesentliche Rolle im gesamten Prozess. Daher stehen Sie bspw. in Verantwortung für Umnutzungen und Umbauten gesonderte Auflagen einzuhalten und Genehmigungen einzuholen. Der Umstand, dass Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Flächenverdichtung und -nutzung eine Politik von Innen- vor Außenbereich verfolgt, ist hier wichtig für das Verständnis – mehr auch im Ratgeber Resthofnutzung. Um bedrohten Tier- und Pflanzenarten nicht unreguliert weitere Lebensräume zu entziehen, muss bei Reetdächern, alten Ställen oder Scheunen vor Um- oder Ausbau eine Prüfung nach § 44 BNatSchG durchgeführt werden. Schleswig-Holstein sucht den Weg des Menschen mit der Natur. Konzepte, die dem Landschaftsschutz dienen sind daher gern gesehen und werden bei Erfüllung der anderen


Voraussetzungen gern genehmigt und gefördert. Das betrifft zum Beispiel die Beweidung mit alten Rinderrassen – bspw. auf Grünflächen in Deichnähe. Ein weiteres Beispiel ist die Renaturierung verbauter Hofflächen und nicht zuletzt fällt hier auch die Pflege und das Neuanlegen von Streuobstwiesen darunter. Gerade in Deutschland sollten diese Maßnahmen leicht eingänglich sein – der extra Aufwand daher zu verkraften. Schließlich kultivieren wir die deutsche Landschaft seit mehreren hundert Jahren intensiv. Und heute ist der Wert der Gebiete zwischen urbanen Räumen und Waldgebieten möglicherweise verwässert, spiegelt nicht wieder, wie schön und wichtig ein Leben auf einem Resthof sein kann.

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FAQ - Resthof nutzen
Ein Resthof bietet verschiedene Möglichkeiten der Nutzung. Wichtig ist die Frage, ob der Resthof noch als priviliegiert gilt. Das muss nicht zwingend im Zusammenhang mit der Nutzung als landwirtschaftlicher Betrieb stehen. Zweitens spielt die Lage des Resthofs eine Rolle: außerorts oder innerorts. Das ist vor allem für die Genehmigung von Bau- oder Nutzungsmaßnahmen entscheidend. Die eigentlichen Nutzungen können sich erstrecken von:
- privater Wohnsitz
- hobbymäßige Tierhaltung (zwei Pferde, Hühner, Schafe)
- Landwirtschaft zur Selbstversorgung
- Kurzzeitvermietung als Ferienunterkunft oder Coworking-Space
- Langzeitvermietung
- Gastronomie
- Atelier
- Werkstatt
- Stellplatz- und Garagenvermietung
Die aktive Zusammenarbeit mit den Ämtern vor Ort und eine Genehmigung vor Beginn einer Maßnahme sind entscheidend, um den Erfolg zu erhöhen.
Ja, Schleswig-Holstein stellt verschiedene, detaillierte Karten zur Regionalplanung bereit - auf schleswig-holstein.de. Ein Beispiel ist die detaillierte Übersicht zur Region an der Kieler Bucht. Für die Räume, Kiel, Probstei, den Kreis Plön und weitere werden regionale Siedlungsstrukturen, die verschiedenen Formen von Naturräumen, sowie alle Formen der Infrastruktur und Mobilität ausgewiesen.
In Schleswig-Holstein ist es in verschiedenen Kategorien möglich, ohne Baugenehmigung Objekte zu errichten. Es gilt immer: genehmigungsfrei heißt nicht frei von Verantwortung. Ein Abriss kann bei unsachgemäßer oder nicht angemessener, sowie nicht definierter Umsetzung angeordnet werden. Zudem gilt die rechtliche Verantwortung, bspw. im Schadensfall. Möglich sind:
- Kleine Gebäude und Nebenanlagen
- Gartenhäuser, Terrassenüberdeachungen, Stell- und Müllplatzüberdachungen, Kleintierställe oder auch Gewächshäuser
- Einfriedungen und Außenanlagen
- Zäune oder auch Mauern
- Spielgeräte oder Pavillons
- Solar-. und Energietechnik
- Photovoltaikanlagen oder auch Wärmepumpen
- Land- und forstwirtschaftliche Bauten
- Schutzhütten, Unterstände
- Futter- oder Maschhinenlager
Suchen Sie im Bedarfsfall Kontakt mit den Behörden Ihrer Gemeinde. Recherchieren Sie und erkundigen Sie sich nach den Einzelbestimmungen für Ihr Vorhaben.
Grenzbebauung, also an der Grundstücksgrenze zwischen zwei Parteien, ist möglich, wenn:
- die Art der Bebauung zulässig ist (Garagen oder Carports, Gewächshäuser, Mauern oder massive EInfriedungen),
- keine Fenster oder Türen an der Grenzwand vorhanden sind,
- wenn der Brandschutz,
- und das Nachbarschaftsrecht beachtet wird.
Bitte beachten Sie, dass in Sonderlagen eien Grenzbebauung vorgeschrieben oder verboten sein. Bei Resthöfen kann es zu Abweichungen kommen. Nehmen Sie Kontakt mit den Behörden Ihrer Stadt oder Gemeinde auf und erkundigen Sie sich nach den genauen Vorgaben, sollten Fragen bestehen.
Der Umbau eines Resthofs in Schleswig-Holstein kann auf staatlicher, regionaler oder privater Ebene gefördert werden. Zwei wesentliche Faktoren sind der Bereich, bzw. die Art der Maßnahmen, welche gefördert werden sollen. KfW und BAFA auf Bundesebene haben bspw. Themen, wie Energieeffizienz oder Heizungs- und Energieoptimierung im Förderprogramm. Modernisierung und Sanierung können über Fördermittel des Landes unterstützt werden. Ähnliches gilt für Umbauten an denkmalgeschützten Häusern. Die Kostenlast kann durch steuerliche Vorteile im Nachinein gesenkt werden.
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